Die Bedeutung der Pharmazentralnummer (PZN) im Arztbrief und im Apothekenalltag

Seit dem 1. April 2018 gel gelten neue Vorgaben für die Erstellung von ärztlichen Verordnungen in Deutschland. Eine zentrale Neuerung betrifft die Pflicht, die sogenannte Pharmazentralnummer (PZN) im Verordnungsfeld des Rezeptes anzugeben, sofern verfügbar. Diese Änderung im Anforderungskatalog für Verordnungssoftware und Arzneimitteldatenbanken zielt darauf ab, Missverständnisse zu vermeiden, die zu Fehlannahmen durch Apotheker führen könnten, und dadurch die Gesundheitsversorgung insgesamt zu sichern. Die Einführung des automatischen Aufdrucks der PZN auf dem Rezept soll die Sicherheit im Arzt-Apotheke-Dialog verbessern. Dieser Artikel beleuchtet die genaue Bedeutung der PZN im Kontext ärztlicher Verordnungen, erläutert ihren Aufbau und ihre technische Grundlage sowie deren Anwendung im Alltag – unter Berücksichtigung der einschlägigen Quellen.

Was ist die Pharmazentralnummer (PZN)?

Die Pharmazentralnummer, abgekürzt als PZN, ist eine einheitliche Identifikationsnummer für Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte im deutschen Markt. Als solche dient sie der eindeutigen Kennzeichnung jedes einzelnen pharmazeutischen Präparats. Jede PZN wird durch ein eigenständiges Verfahren vergeben und ist damit ein reiner Zahlen- und Keine verschlüsselte Information. Die PZN wird ausschließlich durch ein zentrales Gremium vergeben: die Informationsstelle für Arzneimittelspezialitäten (IFA), der die Zulassung und die Erfassung der Daten übertragen ist. Der Hersteller oder Vertreiber eines Arzneimittels stellt einen Antrag auf Zuteilung der Nummer, der nach Prüfung durch die IFA erteilt wird. Die PZN dient somit der eindeutigen Zuordnung eines Produkts innerhalb der Arzneimittel- und Apothekenwelt. Ohne diese einheitliche Kennzeichnung wären die Identifikation von Medikamenten in der Verordnungs- und Versorgungskette erheblich erschwert, insbesondere bei Medikamenten mit ähnlichen Wirkstoffkombinationen oder Herstellern.

Aufbau und technische Grundlagen der PZN

Die Pharmazentralnummer besteht aus einer einheitlichen Zahlenfolge, die entweder aus sieben oder acht Stellen besteht. Ab dem 1. Januar 2013 wurde die PZN um eine weitere Ziffer erweitert, um die begrenzte Anzahl an verfügbaren Nummern zu erweitern und langfristig eine ausreichende Anzahl an Kombinationen zu sichern. Damit wurde die PZN auf insgesamt acht Stellen erweitert, wobei die ursprüngliche 7-stellige PZN weiterhin gültig bleibt. In diesem Fall wird der ursprünglichen Nummer eine führende Null hinzugefügt, um die neue Form zu erhalten. Die Erweiterung auf acht Stellen war notwendig, da die damalige Anzahl an verfügbaren 7-stelligen Kombinationen nahezu ausgeschöpft war. Die endgültige Umstellung auf die 8-stellige Form sollte bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein, um die technische Kompatibilität aller Beteiligten zu gewährleisten. Die PZN ist auf der Arzneimittelpackung stets als Strichcode und in Ziffernfolge mit dem Präfix „PZN-“ angegeben.

Ein besonderer Bestandteil der PZN ist die Prüfziffer. Diese dient dazu, Fehler im Eingabevorgang zu erkennen und zu vermeiden. Die Prüfziffer wird nach dem Modulo-11-Verfahren berechnet. Dabei werden die ersten sieben Ziffern der PZN mit einer Gewichtung versehen: die erste Ziffer mit dem Faktor 2, die zweite mit dem Faktor 3, usw., bis zur sechsten Ziffer mit dem Faktor 7. Die siebte Ziffer erhält den Faktor 8. Danach werden die Ergebnisse der Multiplikation addiert und die Summe durch 11 geteilt. Der verbleibende Rest (Modulo 11) ergibt die Prüfziffer. Sollte dieser Rest 10 ergeben, wird die Prüfziffer auf 0 festgelegt. Dieses Verfahren sichert den sicheren Austausch und die Eingabe der PZN in der gesamten Versorgungskette ab. Zum Beispiel lautet die Berechnung für die PZN 03458745:
- Summe: 0×1 + 3×2 + 4×3 + 5×4 + 8×5 + 7×6 + 4×7 = 148
- Quotient: 148 : 11 = 13 (gerundet)
- Modulo 11: 148 – (13×11) = 5
- Also: Prüfziffer = 5
Damit lautet die vollständige PZN: 03458745. Diese Rechnung wird in der Apotheke, in der Arztpraxis und im Software-System der Verordnungssoftware zur Überprüfung der Eingabegenauigkeit genutzt.

Der automatische Aufdruck der PZN auf dem Rezept

Seit dem 1. April 2018 gilt für ärztliche Verordnungen eine Neuregelung im Anforderungskatalog für Verordnungssoftware. Die zentrale Neuerung lautet: Ist die PZN eines Arzneimittels im Datenbestand der Arzneimitteldatenbank enthalten, muss diese automatisch im Verordnungsfeld des Rezeptes aufgedruckt werden. Dieser Schritt soll die fachliche Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung verbessern. Besonders bei arzneimittelähnlichen Bezeichnungen, die sich nur geringfügig voneinander unterscheiden, wie zum Beispiel „Ibuprofen 200 mg“ und „Ibuprofen 400 mg“, kann es leicht zu Missverstehnissen kommen. Durch die klare Angabe der PZN wird sichergestellt, dass das richtige Präparat verordnet und abgerufen wird.

Der automatische Aufdruck der PZN ist insbesondere bei der Verordnung von Rabattarzneimitteln von Bedeutung. Er hat jedoch keinen Einfluss auf die Austauschbarkeit solcher Präparate durch die Apotheke. Das bedeutet, dass ein Arzneimittel mit hoher PZN-Nummer weiterhin ausgetauscht werden darf, sofern es im Rahmen des Rabattsystems erlaubt ist. Der Wert der PZN liegt also nicht in der Ermöglichung eines Austauschs, sondern in der eindeutigen Identifizierung und damit der Vermeidung von Fehlannahmen.

Relevante Ausnahmen und sonderregelnde Regelungen

Trotz der allgemeinen Pflicht, die PZN im Rezept aufzuführen, gel gel gel gelten Ausnahmen. So ist es beispielsweise bei der Verordnung von Wirkstoffen – also Arzneimitteln, die nicht unter einem bestimmten Handelsnamen, sondern lediglich nach ihrem Wirkstoff bezeichnet werden – nicht möglich, die PZN anzugeben. In solchen Fällen bleibt die bisherige Praxis bestehen: Das Rezept kann weiterhin mit Angabe des Wirkstoffs und ggf. Herstellerangaben erteilt werden. Ebenso bleibt das händische Ausstellen von Rezepten weiterhin zulässig. Allerdings ist hierbei die Angabe der PZN nicht verpflichtend. Das bedeutet, dass Ärzte weiterhin ein Rezept mit Handschrift verfassen dürfen, ohne dass die PZN im Dokument erscheinen muss. Die Einführung des automatischen Aufdrucks betrifft ausschließlich jene Rezepte, die über eine digitale Verordnungssoftware erstellt werden.

Zusätzlich ist festzuhalten, dass die Aktualisierung der Arzneimittelstammdaten innerhalb der Verordnungssoftware mindestens einmal im Monat stattzufinden hat. Dies ist eine weitere Vorgabe des Anforderungskatalogs, die sicherstellen soll, dass aktuelle Daten für Verordnungen genutzt werden. Sollten es zu technischen Problemen bei der Umsetzung der Neuerung kommen, wird explizit auf eine Kontaktaufnahme mit dem Softwareanbieter hingewiesen.

Die Bedeutung der PZN für Patienten und Versicherte

Für Patienten und Versicherte ist die PZN ein wichtiger Bestandteil der Arzneimittelversorgung. Insbesondere wenn es um die Anspruchsberechtigung auf zusätzliche Leistungen durch die Krankenversicherung geht, spielt die PZN eine zentrale Rolle. Ein Beispiel hierfür ist die Zusatzleistung für arzneimittelabhängige Versicherte. So gewährt beispielsweise eine gesetzliche Krankenversicherung jährlich einen Zuschuss von 100 Euro für nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel – insbesondere aus den Bereichen Homöopathie, Anthroposophie und Pflanzenheilkunde. Um diesen Zuschuss in Anspruch zu nehmen, ist es notwendig, dass der Arzt ein sogenanntes „Privatrezept“ ausstellt. Anschließend muss der Patient das Arzneimittel in der Apotheke bezahlen, wobei die Angabe der PZN erforderlich ist, um die Leistung nachzuweisen. Die PZN dient somit der Nachweisbarkeit und ist für die Erstattung unerlässlich.

Ebenso ist für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren ein erhöhtes Budget von bis zu 150 Euro jährlich vorgesehen. Auch hier ist die PZN notwendig, um den Nachweis für die Inanspruchnahme der Leistungen zu erbringen. Diese Leistungen sind Teil des sogenannten Gesundheitskontos, das über das Versicherungsangebot „Care+“ ergänzt werden kann. Über dieses Programm können bis zu 500 Euro für besondere Versorgungs- und Vorsorgeangebote erstattet werden. In allen Fällen ist eine sichere Identifizierung des Präparats notwendig, weshalb die PZN als eindeutiges Identifikationsmerkmal fungiert.

Praxisnahe Anwendung und Anwendungsbeispiele

In der täglichen Arztpraxis wird die PZN meist über die Verordnungssoftware genutzt. Wenn der Arzt zum Beispiel ein Präparat mit dem Namen „Nimesulid 200 mg“ verordnen möchte, sucht er entweder über den Wirkstoff oder über den Namen nach dem Präparat in der Datenbank. Sobald das Präparat gefunden ist, wird automatisch die dazugehörige PZN im Rezeptfeld angezeigt. Dieser Vorgang ist rechnerisch abgesichert und reduziert Fehleingaben. Sollte das Arzneimittel beispielsweise über eine andere Software eingegeben werden, bei der die PZN fehlt, ist die Verwendung nicht ausgeschlossen – allerdings fehlt dann die eindeutige Kennkennung, die die Vermeidung von Fehlern sichern könnte.

Ein weiteres Anwendungsbeispiel betrifft die Apotheke. Wenn ein Patient ein Rezept mit aufgedruckter PZN zur Ausstellung bringt, kann die Apotheke die Angabe prüfen. Ist die PZN korrekt, kann das Präparat eindeutig identifiziert und abgegeben werden. Sollte die PZN fehlen oder falsch sein, kann die Apotheke nachfragen – was zu erheblichen Verzögerungen führen kann. In der Praxis bedeutet das: Je genauer und eindeutiger die Angaben im Rezept sind, desto sicherer und effizienter ist die Versorgung. Die PZN ist damit ein zentraler Baustein im digitalen Gesundheitswesen.

Fazit: PZN als sichere Identifikationskennziffer im Gesundheitswesen

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist eine zentrale Säule der sicheren Arzneimittelversorgung in Deutschland. Mit der Einführung des automatischen Aufdrucks auf ärztlichen Rezepten ab dem 1. April 2018 wurde eine wichtige Maßnahme zur Optimierung der Versorgungssicherheit umgesetzt. Die PZN dient der eindeutigen Kennzeichnung jedes Arzneimittels und ist damit unerlässlich für die Identifikation, gerade bei Medikamenten mit ähnlichen Namen oder Wirkstoffen. Die Erweiterung auf acht Stellen und die Einführung der Prüfziffer sichern die Genauigkeit und Erkennung von Fehleingaben durch Computer- und Eingabeverfahren ab.

Obwohl der Aufdruck der PZN weder die Austauschbarkeit von Rabattarzneimitteln beeinflusst noch für jede Art der Verordnung verpflichtend ist, ist sie ein äußerst wertvolles Hilfsmittel im Alltag von Ärzten, Apothekern und Patienten. Besonders in der Zusatzversorgung, beispielsweise bei der Anspruchsberechtigung auf Zuschüsse für pflanzliche oder homöopathische Präparate, ist die Angabe der PZN notwendig, um die Leistungen nachzuweisen. Damit ist die PZN mehr als nur eine Zahl – sie ist ein Baustein des sicheren und sicheres Gesundheitswesens.

Quellen

  1. Arzt- und Apotheken-Informationen zum Rezept
  2. Informationsstelle für Arzneimittelspezialitäten (IFA) – Pharmazentralnummer
  3. Meine Krankenkasse – Arzneimittel-Zusatzleistung
  4. Healthcare Digital – Was ist die Pharmazentralnummer (PZN)

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