Die Ausstellung von Privatrezepten ist für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ein wichtiger Bestandteil der Patientenversorgung, insbesondere wenn die Kosten für ein Medikament nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können. Ein korrekt ausgestelltes Privatrezept ist entscheidend, um die reibungslose Abwicklung in der Apotheke sicherzustellen und etwaige Erstattungsansprüche durch die private Krankenkasse zu erleichtern. In diesem Artikel werden die wichtigsten Vorgaben, Formulare und Vorgehensweisen erläutert, die für die ordnungsgemäße Erstellung und Ausstellung von Privatrezepten relevant sind.
Was ist ein Privatrezept?
Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung für Medikamente, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen werden. Es wird für Privatversicherte, Selbstzahler oder Patienten ausgestellt, die Medikamente außerhalb des Leistungskatalogs der GKV benötigen.
Hauptmerkmale eines Privatrezepts sind: - Es wird von einem approbierten Arzt ausgestellt, unabhängig davon, ob dieser eine eigene Praxis führt, in einer Klinik arbeitet oder als Vertretung tätig ist. - Es ist für Privatversicherte, Selbstzahler und Patienten gedacht, deren Behandlung nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten ist. - Es ist nicht an das System der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden und daher nicht automatisch erstattungsfähig. - Die Ausstellung ist meist keine eigenständige Leistung, sondern erfolgt im Rahmen einer Behandlung oder Beratung.
Wer darf Privatrezepte ausstellen?
Grundsätzlich darf jeder approbierte Arzt ein Privatrezept ausstellen – unabhängig davon, ob er eine eigene Praxis führt, in einer Klinik arbeitet oder als Vertretung tätig ist. Auch Zahnärzte und Tierärzte können Privatrezepte für ihre jeweiligen Fachbereiche ausstellen. Allerdings gibt es dabei einige Besonderheiten:
- Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, sondern nur frei verkäufliche Präparate oder homöopathische Mittel empfehlen.
- Ärzte im Ausland können in bestimmten Fällen Privatrezepte aus anderen EU-Ländern ausstellen, sofern diese den deutschen Anforderungen entsprechen.
- Ärzte ohne Kassenzulassung dürfen ebenfalls Privatrezepte ausstellen, da die Ausstellung nicht an das System der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden ist.
Ein Privatrezept kann für verschiedene Patientengruppen ausgestellt werden, unabhängig von deren Versichertenstatus. Dazu gehören: - Privatversicherte Patienten, die ihre Medikamente selbst bezahlen und die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen. - Gesetzlich Versicherte als Selbstzahler, wenn das verordnete Medikament nicht von der GKV erstattet wird. - Patienten, die individuelle Therapien benötigen, etwa alternative Medikamente oder Präparate ohne Kassenzulassung. - Reisende und ausländische Patienten, die keine deutsche Versicherung haben, aber dennoch ein Rezept benötigen.
Wie sieht ein korrekt ausgestelltes Privatrezept aus?
Ein Privatrezept muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um gültig und einlösbar zu sein. Diese umfassen:
- Name und Anschrift des Arztes
- Patientendaten: Name, Geburtsdatum und Adresse des Patienten.
- Medikamentenangaben: Name, Wirkstoff, Dosierung, Menge und ggf. Darreichungsform.
- Unterschrift des Arztes: Ohne Unterschrift ist das Rezept nicht gültig.
- Ausstellungsdatum: Ohne Datum ist das Rezept ungültig.
Zusätzliche Angaben wie die Arzt-Nummer (LANR) oder ein Stempel der Praxis sind zwar nicht zwingend erforderlich, erhöhen aber die Nachvollziehbarkeit. Ein korrekt ausgestelltes Privatrezept sorgt für eine reibungslose Einlösung in der Apotheke und kann die Erstattung durch die private Krankenversicherung erleichtern.
Gibt es eine Mustervorlage für Privatrezepte?
Derzeit ist die Erstellung einer standardisierten Mustervorlage für korrekt ausgestellte Privatrezepte in Entwicklung. Sobald eine solche Vorlage verfügbar ist, wird sie als praktische Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt. In der Zwischenzeit können Ärzte Blanko-Rezepte oder individuelle Vorlagen aus dem Handel nutzen, die sich an die geltenden Vorgaben orientieren. Ein Online-Shop stellt beispielsweise über 80 verschiedene Vorlagen bereit, die nach individuellen Bedürfnissen wie Praxiseindruck oder spezifischen Therapiebereichen angepasst werden können.
Wann und wie kann ein Privatrezept nachträglich ausgestellt werden?
Ein Privatrezept kann in bestimmten Fällen nachträglich ausgestellt werden. Grundsätzlich liegt dies im Ermessen des Arztes. Es gibt jedoch einige wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden müssen:
- Medizinische Dokumentation: Der Arzt muss sicherstellen, dass die Verordnung medizinisch begründet ist und bestenfalls eine entsprechende Behandlungsakten-Dokumentation vorliegt.
- Zeitliche Begrenzung: Ein Privatrezept sollte zeitnah ausgestellt werden. Eine zu lange Rückdatierung kann problematisch sein, insbesondere wenn es um Erstattungen durch private Krankenkassen geht.
- Keine rückwirkende Abrechnung mit der GKV: Gesetzlich Versicherte können ein Privatrezept nicht nachträglich in ein Kassenrezept umwandeln.
- Apotheken-Akzeptanz: Einige Apotheken könnten zögern, ein rückdatiertes Rezept anzunehmen, insbesondere bei bestimmten Medikamenten wie Betäubungsmitteln oder hochpreisigen Arzneien.
Was kostet die Ausstellung eines Privatrezepts?
Die Ausstellung eines Privatrezepts ist für den Arzt nicht automatisch mit einer Vergütung verbunden. Anders als bei einem Kassenrezept, das über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wird, erfolgt die Vergütung für ein Privatrezept nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Ob ein Arzt an einem Privatrezept verdient, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wird das Rezept im Rahmen einer laufenden Behandlung ausgestellt, erfolgt dies häufig ohne zusätzliche Gebühr. Falls jedoch eine Untersuchung oder Beratung notwendig ist, kann der Arzt diese nach der GOÄ abrechnen. Je nach Aufwand und Diagnose können hier unterschiedliche Kosten anfallen.
Wiederholungsrezepte werden in vielen Praxen als Serviceleistung ausgestellt, ohne dass dem Patienten zusätzliche Kosten entstehen. Letztlich bringt ein Privatrezept dem Arzt nur dann Einnahmen, wenn es mit einer privatärztlichen Leistung kombiniert wird. Andernfalls bleibt die Ausstellung meist eine ergänzende Maßnahme innerhalb der Patientenbetreuung.
Ist ein Privatrezept als E-Rezept ausstellbar?
Ein Privatrezept kann theoretisch auch als E-Rezept ausgestellt werden. Dies ist jedoch noch nicht flächendeckend verfügbar. Patienten können das Rezept als QR-Code zur digitalen Einlösung erhalten. Allerdings hängt die Umsetzung davon ab, ob der Arzt die notwendige Software und Hardware zur Erstellung von E-Rezepten besitzt.
Vorgaben für die Erstellung von E-Rezepten
Die Erstellung eines E-Rezeptes erfolgt über die Verordnungssoftware, in der der Arzt das zu verordnende Arzneimittel auswählt und die erforderliche Menge angibt. Danach unterschreibt er mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur. Die Verordnungsdaten werden daraufhin an den eRezept-Fachdienst in der Telematikinfrastruktur übertragen, von dem die Apotheke die Daten abruft.
Für die Signatur ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) mit der dazugehörigen PIN erforderlich. Der Praxisausweis (SMC-B-Karte) allein reicht nicht aus. Wichtig ist, dass der verordnende Arzt mit seinem persönlichen eHBA signiert, da dies die Verantwortung der Verordnung dokumentiert. Dies ist insbesondere bei Praxen mit mehreren Ärzten zu beachten.
Wie wird ein E-Rezept eingelöst?
Um die Verordnung in der Apotheke einzulösen, legen Patienten ihre elektronische Gesundheitskarte vor. Mit dem Einlesen der Karte erhält die Apotheke das Recht, auf den eRezept-Fachdienst zuzugreifen und das E-Rezept herunterzuladen. Eine PIN ist hierfür nicht erforderlich.
Alternativ können Versicherte eine eRezept-App nutzen, um die Verordnung einer Apotheke zuweisen und das Arzneimittel entweder liefern lassen oder in der Apotheke abholen. Das Smartphone muss hierzu mit einer Kontaktlos-Funktion ausgestattet sein, wie vom bargeldlosen Bezahlen bekannt.
Alternativ stellt die Praxis auf Wunsch einen Patientenausdruck aus, der in der Apotheke vorgelegt wird.
Fazit
Ein korrekt ausgestelltes Privatrezept ist entscheidend, um die reibungslose Einlösung in der Apotheke und ggf. die Erstattung durch die private Krankenversicherung zu gewährleisten. Ärzte sollten sich bei der Erstellung an die geltenden Vorgaben halten, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Eine Mustervorlage kann als praktische Unterstützung dienen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Auch wenn die Ausstellung eines Privatrezepts nicht automatisch mit einer Vergütung verbunden ist, kann sie in bestimmten Fällen – insbesondere bei zusätzlichen Leistungen – eine Ertragsquelle darstellen.
Mit der zunehmenden Digitalisierung wird auch die Ausstellung von Privatrezepten als E-Rezept zunehmend relevant. Ärzte sollten sich hierzu über die technischen Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, um die Einlösung durch Patienten zu erleichtern.