Mit Beginn des Jahres 2024 wurden im Bereich der Heilmittelversorgung bedeutende Neuerungen eingeführt, die sowohl für Ärzte als auch für Physiotherapeuten neue Freiräume eröffnen. Ab 1. November 2024 ist es nun auch im Bereich der Physiotherapie möglich, sogenannte Blankoverordnungen auszustellen. Diese Regelung folgt bereits den Erfahrungen, die seit April 2024 im Bereich der Ergotherapie erzielt wurden. Die Blankoverordnungen gelten vorerst ausschließlich für bestimmte Diagnosen im Bereich der Schultererkrankungen, wobei die wirtschaftliche Verantwortung für die Therapiegestaltung auf die Physiotherapeuten übergeht. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die Vorgaben, den Ablauf in der Praxis, die Vorteile und Grenzen dieser neuen Regelung.
Bisherige Vorgaben für Verordnungen
Die Verordnungen für Heilmittelversorgungen in der Physiotherapie waren bislang auf strikte Vorgaben angewiesen. Nach den Heilmittel-Richtlinien wurden für jede Diagnose klare Höchstmengen an Behandlungseinheiten festgelegt. Jede Verordnung, die diese Höchstmengen überschritt, musste von den Ärzten ausreichend medizinisch begründet werden. Ausnahmen bestanden lediglich in Fällen des langfristigen Heilmittelbedarfs (LHB) oder des besonderen Verordnungsbedarfs (BVB). Für diese Ausnahmen existieren ausführliche Diagnoselisten, die den Arzt bei der Entscheidung unterstützen.
Diese Regelungen führten dazu, dass Ärzte bei der Erstellung von Verordnungen sehr wirtschaftlich denken mussten. Sie standen unter Druck, die Behandlungseinheiten möglichst genau abzuschätzen und nicht über die vorgegebenen Höchstwerte hinauszugehen. Gleichzeitig mussten sie individuelle Bedürfnisse der Patienten berücksichtigen, was oft zu einer Balance zwischen Kosteneffizienz und medizinischer Notwendigkeit führte.
Bisherige Erfahrungen mit der Ergotherapie
Eine ähnliche Neuerung wurde bereits für die Ergotherapie im April 2024 umgesetzt. Ärzte und Psychotherapeuten können dort Blankoverordnungen für Gelenkerkrankungen und leichte Demenz ausstellen. Die Ergotherapeuten selbst bestimmen anschließend die Frequenz und Menge der Behandlungen und übernehmen die wirtschaftliche Verantwortung. Diese Erfahrung dient als Vorlage für die jetzige Regelung in der Physiotherapie.
Neue Blankoverordnungen für Physiotherapie
Ab 1. November 2024 können Ärzte Blankoverordnungen für gesetzlich versicherte Patienten im Bereich der Physiotherapie ausstellen. Diese Regelung gilt jedoch vorerst ausschließlich für mehr als 100 Diagnosen im Bereich der Schultererkrankungen aus der Diagnosegruppe „EX“ (Erkrankungen der Extremitäten).
Die Verordnungen basieren auf dem „Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Physiotherapie“, der vom GKV-Spitzenverband mit den wichtigsten Heilmittelverbänden geschlossen wurde. Grundlage dieser Regelung ist auch die gesetzliche Grundlage gemäß § 125a SGB V, die es ermöglicht, solche Verträge abzuschließen.
Ablauf in der Arztpraxis
Der Ablauf bleibt im Wesentlichen unverändert: Ärzte diagnostizieren den Patienten und entscheiden, ob eine Physiotherapie notwendig ist. Anschließend tragen sie den ICD-10-Kode und die Diagnosegruppe „EX“ in die Verordnungssoftware ein. Die Software erkennt automatisch, ob eine Blankoverordnung möglich ist, und bietet diese an. Wenn keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen, kann der Arzt die Blankoverordnung auswählen.
Die Verordnung selbst wird auf Muster 13 ausgestellt, ohne dass Angaben zur Behandlungsmenge oder Therapiefrequenz nötig sind. Die Verordnung ist 16 Wochen gültig ab dem Ausstellungsdatum.
Wirtschaftliche Verantwortung
Die wirtschaftliche Verantwortung für die Therapiegestaltung übernimmt der Physiotherapeut. Er bestimmt, welche Heilmittel angewendet werden, wie oft die Therapiesitzungen stattfinden und wie lange die Behandlung insgesamt andauert (maximal 16 Wochen). Gleichzeitig gelten Vorgaben des Ampelsystems, das eine unverhältnismäßige Mengenausweitung verhindern soll. Dieses System zählt alle angewandten Behandlungseinheiten und teilt sie in Ampelphasen ein, die je nach Auslastung unterschiedliche Maßnahmen vorsehen.
Für Diagnosen im langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) oder im besonderen Verordnungsbedarf (BVB) gelten die Ampelphasen nicht. Hier bleibt der Arzt für die Wirtschaftlichkeitsprüfung verantwortlich.
Einschränkungen
Die Blankoverordnung ist nur für bestimmte Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks möglich. Dazu gehören beispielsweise:
- Luxationen des Schultergelenks
- Läsionen der Rotatorenmanschette
- Frakturen der gelenkbildenden Knochen
- starke Verbrennungen in der Schulterregion
Eine vollständige Liste der Indikationen mit zugehörigen ICD-Codes stellt die GKV bereit. Die Blankoverordnungen sind ausschließlich für diese Diagnosen und nicht für andere Körperteile oder allgemeine Erkrankungen möglich.
Nachverordnung
Nach Ablauf der 16-wöchigen Gültigkeitsdauer kann eine Nachverordnung erfolgen. Diese ist nur nach erneuter Konsultation beim Arzt möglich und sollte idealerweise vor Ende des Gültigkeitszeitraums ausgestellt werden. Der Arzt prüft dabei erneut die medizinische Notwendigkeit der Fortsetzung der Behandlung.
Vorteile der Blankoverordnung
Die Blankoverordnung bringt mehrere Vorteile mit sich:
- Flexibilität in der Therapiegestaltung: Der Physiotherapeut kann individuell entscheiden, welche Heilmittel angewendet werden, wie oft die Sitzungen stattfinden und wie lange die Behandlung andauert.
- Entlastung für Ärzte: Ärzte müssen sich nicht mehr so stark um die genaue Abstimmung der Behandlungseinheiten kümmern, sondern können sich auf die Diagnosestellung und medizinische Indikation konzentrieren.
- Bessere Patientenversorgung: Durch die freiere Planung können Therapeuten flexibler auf die Bedürfnisse der Patienten reagieren, was zu einer besseren Therapiequalität führen kann.
- Reduzierung von Bürokratie: Die Verordnungssoftware übernimmt viele der administrativen Aufgaben, was den Arbeitsaufwand für die Ärzte verringert.
Grenzen und Herausforderungen
Trotz der Vorteile gibt es auch einige Grenzen und Herausforderungen, die beachtet werden müssen:
- Einschränkung auf Schultererkrankungen: Die Regelung gilt nur für bestimmte Diagnosen im Schulterbereich, was den Anwendungsbereich begrenzt.
- Ampelsystem: Obwohl das Ampelsystem die unverhältnismäßige Mengenausweitung verhindert, kann es in der Praxis zu Unsicherheiten führen, insbesondere bei der Planung der Therapie.
- Wirtschaftlichkeitsprüfung bei LHB und BVB: Für Diagnosen im langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf bleibt die Wirtschaftlichkeitsprüfung bestehen, was zusätzliche Verpflichtungen für Ärzte schafft.
- Verantwortung des Therapeuten: Der Physiotherapeut übernimmt nun mehr Verantwortung, was auch mehr Kompetenz und Sorgfalt erfordert.
Fazit
Die Blankoverordnung in der Physiotherapie, die ab 1. November 2024 in Kraft tritt, markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer flexibleren und patientenorientierten Heilmittelversorgung. Ärzte können sich stärker auf die Diagnosestellung und medizinische Indikation konzentrieren, während die Therapeuten mehr Freiheit bei der Behandlungsplanung erhalten.
Diese Regelung ist vorerst auf Schultererkrankungen beschränkt und folgt den Erfahrungen, die bereits in der Ergotherapie gemacht wurden. Sie bringt Vorteile wie Flexibilität, Entlastung und bessere Patientenversorgung, aber auch Herausforderungen, die sich aus der neuen Verantwortung und den Vorgaben des Ampelsystems ergeben.
Die KBV bereitet derzeit eine Praxisinfo vor, die die wichtigsten Punkte für die Umsetzung in der Praxis zusammenfasst. Ärzte und Physiotherapeuten sollten sich daher über die neuen Vorgaben informieren, um die neue Regelung optimal nutzen zu können.