Zuzahlungsbefreiung für Kinderrezepte: Was Eltern im Jahr 2017 wissen sollten

Einführung

Im Jahr 2017 standen Eltern, die für ihre Kinder Medikamente benötigten, vor einer wichtigen finanziellen Planung: der Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Für gesetzlich Versicherte, zu denen auch die meisten Familien gehörten, gab es jedoch Möglichkeiten, diese Kosten zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Eine Zuzahlungsbefreiung war insbesondere für Kinder unter 18 Jahren von großer Bedeutung, da sie unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Regelungen profitieren konnten.

Die Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente betrug in der Regel 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und maximal 10 Euro. Allerdings gab es Ausnahmen: Kinder bis zu ihrem 18. Geburtstag waren grundsätzlich von der Zuzahlung befreit, sofern sie rezeptpflichtige Medikamente erhielten. In Einzelfällen, bei denen die Kosten dennoch anfielen, bestand die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen. Diese Anträge konnten bereits am Beginn des Jahres gestellt werden, was für Familien, die mit höheren Gesundheitskosten rechneten, eine finanzielle Entlastung bedeutete.

Die folgende Zusammenfassung basiert auf den verfügbaren Informationen und bietet einen Überblick über die zentralen Regelungen, Antragstellungsmöglichkeiten und praktischen Vorteile der Zuzahlungsbefreiung für Kinder im Jahr 2017.

Zuzahlungsregelungen für Kinder und Jugendliche

Grundsätzliche Befreiung bis zum 18. Lebensjahr

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres waren generell von der Zuzahlung befreit. Dies galt jedoch nur für rezeptpflichtige Medikamente, die ärztlich verordnet wurden. Für nicht rezeptpflichtige Präparate, die möglicherweise von Ärzten verschrieben wurden, blieben die Kosten weiterhin bei den Eltern. Es gab jedoch Ausnahmen: Bei schwerwiegenden Erkrankungen oder bei attestierte Entwicklungsstörungen konnten auch Kinder über 18 Jahren von der Zuzahlung befreit sein.

Die Befreiung betraf ausschließlich Medikamente, die unter der Dasein von ärztlichem Rezept abgegeben wurden. Sofern ein Medikament einen höheren Festbetrag überschritt, konnten Eltern gegebenenfalls zusätzliche Kosten tragen. In solchen Fällen war es möglich, eine individuelle Zuzahlungsbefreiung auf der Grundlage der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse zu beantragen.

Ausnahmen und Sonderfälle

Einige Kinder, die unter schwerwiegenden Erkrankungen leiden, waren auch bei rezeptfreien Medikamenten von der Zuzahlung befreit, sofern diese im Rahmen der Therapie eingesetzt wurden. In diesen Fällen übernahmen die Krankenkassen den vollen Preis der Präparate. Eine weitere Ausnahme galt, wenn der Arzt mehrere Medikamente mit ähnlicher Wirkung zur Auswahl standen. In solchen Fällen konnte er sich für das preisgünstigere Produkt entscheiden, wodurch die Zuzahlung entfiel.

Berechnung der Zuzahlung

Grundregeln für die Zuzahlung

Die Zuzahlung für rezeptpflichtige Arzneimittel betrug grundsätzlich 10 Prozent des Abgabepreises in der Apotheke. Allerdings gab es Obergrenzen: Mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Medikament. Bei Präparaten mit einem Abgabepreis unter 5 Euro musste der Patient den vollen Preis selbst tragen. Diese Regelung betraf Erwachsene, bei Kindern unter 18 Jahren war die Zuzahlung jedoch grundsätzlich nicht erforderlich.

Zuzahlungsbefreiung bei hohen finanziellen Belastungen

Für Familien, bei denen die Gesundheitskosten einen bestimmten Schwellenwert überschritten, gab es die Möglichkeit, eine Befreiung von der Zuzahlung zu beantragen. Diese Regelung war nicht auf Erwachsene beschränkt, sondern betraf auch Familien mit Kindern, wenn die finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschritt. Bei chronisch kranken Patienten lag dieser Schwellenwert bereits bei einem Prozent.

Diese Befreiung konnte bereits am Beginn des Jahres beantragt werden. Eltern, die wussten, dass sie aufgrund von wiederkehrenden Gesundheitskosten mit hohen Zuzahlungen rechnen mussten, konnten frühzeitig vorsorgen. Ein Zuzahlungsrechner, der auf dem Gesundheitsportal der Deutschen Apotheker verfügt war, half dabei, zu beurteilen, ob die Belastungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten werden würde.

Antragstellung auf Zuzahlungsbefreiung

Wer kann eine Befreiung beantragen?

Gesetzlich Versicherte, darunter auch Familien mit Kindern, konnten bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen, sofern ihre Gesundheitskosten einen bestimmten Prozentwert des Bruttoeinkommens überschritten. Bei chronisch kranken Patienten lag der erforderliche Satz bei nur einem Prozent, bei gesunden Menschen bei zwei Prozent.

Eltern, die bereits wissen, dass die finanzielle Belastung im nächsten Jahr besonders hoch sein wird, konnten bereits zu Beginn des Jahres 2017 den Antrag stellen. Dies war besonders für Familien mit Kindern, die auf mehrere rezeptpflichtige Medikamente angewiesen waren, von Vorteil. Ein Beispiel: Ein Paar mit einer monatlichen Rente von insgesamt 2.000 Euro musste nach Abzug des Freibetrags für den Ehepartner mit einer Belastungsgrenze von 186,45 Euro rechnen. Bei einer Zuzahlung von 10 Prozent pro Medikament war es sinnvoll, frühzeitig eine Befreiung zu beantragen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beantragung erfolgte schriftlich oder online über das Gesundheitsportal der Krankenkasse. Eltern konnten entweder direkt bei der Krankenkasse oder über das Online-Portal einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. In beiden Fällen mussten sie ihre Einkommens- und Gesundheitskosten angeben, um den Antrag zu begründen.

Wurde der Antrag angenommen, erhielten Eltern eine Befreiungsbescheinigung oder einen Befreiungsausweis, den sie bei der Apotheke vorlegen konnten. In solchen Fällen wurde keine Zuzahlung mehr eingezogen. Dies war besonders praktisch, da es Eltern ermöglichte, rezeptfreie oder rezeptpflichtige Medikamente für ihre Kinder ohne finanzielle Sorge zu erwerben.

Praktische Vorteile einer Zuzahlungsbefreiung

Erleichterung bei Arzt- und Apothekenbesuchen

Eine vorliegende Befreiungsbescheinigung brachte praktische Vorteile mit sich. Eltern konnten sich bei Arzt- oder Klinikbesuchen beruhigt auf die Behandlung ihres Kindes konzentrieren, ohne sich gleichzeitig um finanzielle Belastungen sorgen zu müssen. In der Apotheke wurde bei Vorlage der Befreiungsbescheinigung oder eines Befreiungsausweises keine Zuzahlung erhoben.

Dies war besonders hilfreich, wenn ein Kind auf mehrere rezeptpflichtige Medikamente angewiesen war oder mehrfach in der Woche zur Apotheke musste. Eltern konnten sich so auf die Pflege ihres Kindes konzentrieren, ohne sich um zusätzliche Kosten sorgen zu müssen.

Vorauszahlungen durch die Krankenkasse

In Einzelfällen, in denen die Belastungsgrenze bereits vor Jahresende überschritten wurde, konnten Eltern auch Vorauszahlungen anfordern. Die Krankenkasse übernahm dann den Höchstbetrag und stellte den Befreiungsbescheid aus. Dies half dabei, die Ausstellung der Befreiung zu beschleunigen und mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Quellen

  1. Geld sparen durch Zuzahlungsbefreiung: Ab sofort für 2017 bei Krankenkasse beantragen
  2. Zuzahlungsbefreiung für 2017
  3. Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten für Kinder und Jugendliche
  4. Möglichkeiten für Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente
  5. Zuzahlungen bei Rezepten und Medikamenten – klare Regelungen für gesetzlich Versicherte

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